Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

mercredi 14 janvier 2015

Gerade hat der Bundestag ja beschlossen das sogenannten "Gefährdern" sämtliche Ausweisdokumente entzogen werden sollten, und sie stattdessen einen anderen "Identifikationsersatz" bekommen sollen.



Aber frage mich wie "Gefährder" definiert wird. Denn ein Entzug sämtlicher Ausweisdokumente und eine Ausreisesperre ist ja ein sehr schwerer Eingriff in die Grundrechte. Nur eine bestimmte (auch verfassungsfeindliche) Meinung oder Kontakte zu Islamsten dürfen da doch nicht aureichen.



Ohne Verdacht sich an einer konkreten Tat beteiligen zu wollen, finde ich das schon unangemessen. Und alle 260 "Gefährder" werden wohl kaum wirklich Terroranschläge begehen.



Irgendwie hat das schon Parallellen zum Nationalsozialismus und DDR, wo es schon wegen "Westkontakten" teilweise ähnliche Sanktionen gab.





Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

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