20 Minuten - Gericht verbietet Ausschaffung nach Italien - News
Die grosse Kammer des EMRK verbietet der Schweiz, eine afganische Grossfamilie nach Italien abzuschieben, obwohl die Familie in Italien bereits einen Asylantrag gestellt hat.
Begründung:
Die Schweiz müsse individuelle Garantien für die Unterbringung und Betreuung in Italien einholen. Andernfalls wäre das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung verletzt.
Das gibt nun aber ein ganz verheerendes Signal in Richtung Italien. Mit diesem Urteil wird das Dublin Abkommen zur Farce.
Die grosse Kammer des EMRK verbietet der Schweiz, eine afganische Grossfamilie nach Italien abzuschieben, obwohl die Familie in Italien bereits einen Asylantrag gestellt hat.
Begründung:
Die Schweiz müsse individuelle Garantien für die Unterbringung und Betreuung in Italien einholen. Andernfalls wäre das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung verletzt.
Das gibt nun aber ein ganz verheerendes Signal in Richtung Italien. Mit diesem Urteil wird das Dublin Abkommen zur Farce.
Das Dublin Abkommen wird zur Farce
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