Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hat im Streit zwischen deutschen Verlagen und Google um die Anwendung des Leistungsschutzrechtes eine Entscheidung gefällt: Demnach kann das Gesetz angewendet werden, der geforderte Tarif der VG Media wurde aber als zu hoch abgelehnt.
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Tarif-Forderung der VG Media gegen Google abgewiesen
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