Jugendkanal darf seine Inhalte über Facebook und Co. verbreiten

mardi 22 septembre 2015

Trotz der Bedenken, die Privatverbände in einem offenen Konsultationsverfahren geäußert hatten, darf der ausschließlich online ausgespielte gemeinsame Jugendkanal von ARD und ZDF seine Inhalte auch auf Drittplattformen wie Facebook und Youtube verbreiten.

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