Kabelnetzbetreiber Primacom muss seinen Kunden zwei Zusatzangebote umsonst zur Verfügung stellen. Das entschied das Landgericht Leipzig. Das Kabelunternehmen hatte die Pakete untergeschoben, ohne dass diese wieder gekündigt werden konnten.
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Urteil: Primacom-Kunden erhalten Zusatzangebote gratis
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