Nicht bekömmlich

mardi 25 août 2015

Ds Landgericht Ravensburg hat entschieden: Bier darf nicht als bekömmlich beworben werden, weil das eine nach EU-Recht untersagte gesundheitsbezogene Angabe ist.

Dann halt doch der klebrige Lecithintrunk aus der Apotheke: "Für mehr Energie und Leistungsfähigkeit", 16,4 Vol% Alkohol.

Prost! ;)

Gruß
th60


Nicht bekömmlich

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