Ds Landgericht Ravensburg hat entschieden: Bier darf nicht als bekömmlich beworben werden, weil das eine nach EU-Recht untersagte gesundheitsbezogene Angabe ist.
Dann halt doch der klebrige Lecithintrunk aus der Apotheke: "Für mehr Energie und Leistungsfähigkeit", 16,4 Vol% Alkohol.
Prost! ;)
Gruß
th60
Dann halt doch der klebrige Lecithintrunk aus der Apotheke: "Für mehr Energie und Leistungsfähigkeit", 16,4 Vol% Alkohol.
Prost! ;)
Gruß
th60
Nicht bekömmlich
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